Umweltmanagementbeauftragter

Die Benennung eines/einer Umweltmanagementbeauftragten wird in der ISO 14001 und in EMAS nicht explizit gefordert. Trotzdem kann es sinnvoll sein, eine Person zu benennen, die für die Umsetzung zentraler Aufgaben im Rahmen des Managementsystems verantwortlich ist. Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Pflege der notwendigen Dokumentation
  • das Durchführen von Betriebsbegehungen
  • die Planung und Durchführung von Umweltaudits
  • das Erstellen von Management-Reviews

Der/die Beauftragte kann durch eine unternehmensexterne Personen gestellt werden, z.B. wenn die Kapazitäten der eigenen Mitarbeitenden keine zusätzlichen Aufgaben im Umweltmanagement erlauben.

Haben Sie Fragen zur Bestellung externer Umweltbeauftragter oder benötigen Sie konkrete personelle Unterstützung für die Umsetzung eines Umweltmanagementsystems? Kontaktieren Sie mich gerne hier!